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02.09.2020

Die Reise ins Gemeinsame Lernen: Standortbestimmung aus der Sicht eines Sonderpädagogen

Neudefinition der sonderpädagogischen Förderung – wie alles begann

Als vor sieben Jahren mit dem 9. SchRäG die Landesregierung die sonderpädagogische Förderung neu definierte, wusste niemand, wohin die Reise uns führen wird. Die Mindestgrößenverordnung geisterte wie ein Schreckgespenst durch die Kollegien, und drohende Schulschließungen ließen so manche Parallele zur Hauptschullandschaft erkennen. Und tatsächlich wurde an vielen Orten neu sortiert: Manche Schulen wurden geschlossen, ehemals eigenständige Schulen zu Teilstandorten umdefiniert, Förderschulen mit mehreren Förderschwerpunkten gebildet und das Gemeinsame Lernen an vielen Orten neu begründet.

Leider hatte die damalige Landesregierung entgegen aller geäußerten Bedenken „vergessen“, die Möglichkeit der Schaffung von Förderorten vom Vorhandensein einer ausreichenden Personalressource abhängig zu machen. Letztlich führte dies zur aktuellen Situation des eklatanten Mangels an sonderpädagogischen Lehrkräften an allen Lernorten. Diese Sachlage entspricht nicht einmal ansatzweise dem, was der Gesetzgeber sich bei der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention gedacht hat. Dieser Ansicht sind heute auch viele Eltern. Hinzukommt, dass sich die Schülerschaft an vielen Lernorten in einer Weise verändert hat, sodass wir massive Unterstützungsbedarfe bei Schülerinnen und Schülern sehen, die sich vorher problemlos in Gruppen integrieren ließen.

Die Gründe hierfür sind vielfältig, aber mit Sicherheit auch in gesellschaftlichem Wandel begründet. Der erwartete Rückgang an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist trotz (anfänglichem) Geburtenrückgang ebenfalls nicht eingetreten. Im Ergebnis platzen die bestehenden Förderschulen inzwischen aus allen Nähten, die Klassengrößen steigen aufgrund der Unterbesetzung, die Teilstandorte erfüllen an vielen Orten die Voraussetzungen für Neugründungen eigenständiger Schulen und das Gemeinsame Lernen begrenzt sich an vielen Orten auf eine gemeinsame Schülerschaft mit einem Kollegium ohne Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen.

Diese Notlage führt dazu, dass jetzt auch für das Gemeinsame Lernen auf Personal zurückgegriffen wird, das nicht über die notwendige sonderpädagogische Expertise verfügt. Aber wollen wir das?

Recht auf spezifische sonderpädagogische Förderung

Sonderpädagogische Förderung fußt auf einem justiziablen pädagogischen Gutachten mit diagnostischen Ansprüchen. Es hat zum Ergebnis, dass sich einerseits hieraus Rechtsansprüche für Schülerinnen und Schüler, auch für spezifische sonderpädagogische Förderung, ergeben, aber andererseits auch die Freiheit der Schulwahl und zum Teil die des realisierbaren Schulabschlusses begrenzt wird. Dies ist nur dann ein sinnvoller Rechtsakt, wenn daraus auch eine Verbesserung der Lernsituation und eine deutliche Erweiterung der individuellen Förderung resultiert, die denselben professionellen Ansprüchen wie die Begutachtungsgrundlage genügt.

Sonderpädagogische Förderung erfolgt in NRW unterstützt durch spezialisiert ausgebildete Expertinnen und Experten für einzelne Förderschwerpunkte – derzeit sieben an der Zahl. Für uns Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen ist Kern unseres Selbstverständnisses, dass unser Fachwissen dazu beiträgt, behinderungs- oder entwicklungsbedingte Nachteile auszugleichen und Kinder und Jugendliche für eine selbstständige Lebens- und Arbeitswelt stark zu machen. Das können wir in Abhängigkeit von den Bedürfnissen des Kindes an vielen Lernorten und daher sehen wir Förderschulen und Allgemeine Schulen nicht in Konkurrenz.

Es ist vielmehr unerlässlich, auch im weiteren Ausbau des Gemeinsamen Lernens Förderschulen als gleichberechtigtes Förderangebot zu erhalten. Nur hierdurch wird sowohl dem Recht der Eltern auf eine freie Schulwahl wie auch der Erkenntnis Rechnung getragen, dass es immer Kinder und Jugendliche geben wird, die auf die besonderen Rahmenbedingungen einer Förderschule angewiesen sind, um zu einem bestmöglichen Schulabschluss geführt werden zu können. Diese Förderschulen müssen dafür aber auch weiterhin mit guten Ressourcen ausgestattet werden, damit sie eine qualitativ hochwertige Schulbildung gewährleisten können und die Arbeit dort von den Lehrkräften überhaupt leistbar ist.

Wir sind durch den großen Mangel an sonderpädagogischen (und allgemeinen) Lehrkräften inzwischen an einem Punkt angekommen, an dem nicht Inklusionsgegner und -befürworter gegenüber stehen, sondern man sich insgesamt die Frage stellen muss, wo die nötigen Ressourcen überhaupt in ausreichendem Maße vorhanden sind, um Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Lernchancen zu bieten.

Gewinnung von qualifiziertem Personal für sonderpädagogische Förderung

Was also tun? Wie generieren wir mehr in sonderpädagogischer Förderung qualifiziertes Personal in kurzer Zeit? Neben der bereits erfolgten Erhöhung der Studienkapazitäten, die schon seit langem vom VBE vehement gefordert wurde, benötigen wir auch kurzfristigere Maßnahmen.

Eine vorstellbare Möglichkeit: Wir kennen in der Sonderpädagogik den Seiteneinstieg mit Qualität bereits seit den 80er Jahren – die Ausbildung zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer an Förderschulen. Diese Ausbildung könnte auf alle Förderschwerpunkte und das Gemeinsame Lernen erweitert und die Ausbildungskapazitäten massiv erhöht werden. Hier böte sich die Gelegenheit, innerhalb von 18 Monaten qualifizierte Fachkräfte auszubilden. Eine Maßnahme, die das Schulministerium sofort umsetzen könnte. Damit sich so überhaupt Personal gewinnen lässt, ist es absolut nötig, den Fachlehrerinnen und Fachlehrern auch endlich die nötige Wertschätzung entgegen zu bringen, sowohl finanzieller Art als auch bezüglich der Arbeitsbedingungen.

Verlässliche Arbeitsbedingungen an allen Lernorten

Der Beruf der Sonderpädagogin und des Sonderpädagogen hat sich verändert. Das haben unsere Kolleginnen und Kollegen nicht nur verstanden, sondern auch umgesetzt. Das Schulministerium ist aber seinen Teil schuldig geblieben, den neuen Aspekt unseres Berufes zu definieren: Die Arbeitsbedingungen im gemeinsamen Lernen sind für uns immer noch vom Zufall abhängig und das derzeitige Arbeitszeitmodell problematisch für die Bewertung von Beratungs- und Vernetzungsarbeit und der Förderung an verschiedenen Orten.

Die Konzentration von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen auf weniger Lernorte im Rahmen der Neuausrichtung der Inklusion ist ein dringend nötiger Schritt gewesen. Wir hätten uns aber auch gewünscht, dass die ebenfalls begrüßenswerte Konzepterstellung im Rahmen inklusiver Schulentwicklung im Hinblick auf den Personaleinsatz verbindlicher vorgeschrieben worden wäre.

Vor einer Abordnung oder Versetzung muss die Frage beantwortet sein, was man mit der vorhandenen Stundenzahl als sonderpädagogische Lehrkraft überhaupt realistisch leisten kann. Vor allem dann, wenn Gemeinsames Lernen für uns Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen bedeutet, sich um 30 Schülerinnen und Schüler zu kümmern, die auf 5 Klassen verteilt sind und im Lehrerzimmer beständig die Diagnostik bei weiteren Kindern eingefordert wird. Ähnlich den Teilzeitkonzepten benötigen wir die Quantifizierung und Zuordnung von Aufgaben im Gemeinsamen Lernen, damit wir mit der nötigen Transparenz alle im Sinne der Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler zusammenwirken können und uns nicht mit unseren Interessen und Bedürfnissen gegenüberstehen.

Es wäre fatal, wenn das Ergebnis der Inklusionsbemühungen in NRW wäre, dass wir alle mit Gemeinsamem Lernen eine nicht zu leistende Herkulesarbeit verbinden. Auch das hat mit der UN-Behindertenrechtskonvention niemand intendiert. Und wir sind als Verband und Gewerkschaft gefragt, genau das zu verhindern. Das sind wir unseren Kolleginnen und Kollegen, aber auch den betroffenen Kindern und Jugendlichen schuldig.

Ich bin deshalb froh zu wissen, dass in unseren fünf Bezirksregierungen und im Schulministerium engagierte VBE-Teams in den Personalräten wirken, um für den „Change“ auch das nötige Management einzufordern und dabei mit allen Schulformen innerhalb des Verbandes zusammenarbeiten. Nur gemeinsam können Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an allen Lernorten nachhaltig gefördert werden. Ein Dank gilt deshalb allen, die sich täglich für dieses Anliegen trotz aller schwierigen Rahmenbedingungen mit ihrem persönlichen Einsatz in den Schulen stark machen!

Wir bleiben für euch am Ball.

 

Florian Sandmann
Leiter Referat Sonderpädagogische Förderung im VBE
2. stellvertretender Vorsitzender im Hauptpersonalrat für Förderschulen und Schulen für Kranke im MSB

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